Bei uns steht Ihre Sicherheit im Mittelpunkt

Die Firma BSC-Security steht von jeher nicht nur für exklusiven Service, wie etwa die Sicherheitsmaßnahmen und die Prävention, Früherkennung und der Deeskalation, sondern auch für das gute Gefühl zu wissen das wir jederzeit an Ihrer Seite sind, um Ihr Objekt so gut wie möglich zu sichern und Schaden von ihm abzuwenden.

Ganz gleich auf welcher Baustelle oder in welchem Objekt wir für Sie gerade tätig sind.

Damit Sie auch in der Zeit Ihrer Nichtanwesenheit im Objekt ein gutes Gefühl haben, bieten wir Ihnen mit unseren Mitarbeitern einen zuverlässigen Schutz an. 

Sie wünschen eine gezielte, individuelle Beratung? 
Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Wir sind seit 2014 als Sicherheitsdienst für Baustellen und Gewerbebetriebe in Berlin/Umgebung tätig und waren davor auch für namhafte Sicherheitsfirmen als Subunternehmer tätig.

Unsere Mitarbeiter sind schon länger im Sicherheitsdienst tätig und sind alle im Besitz der nötigen Qualifikation durch die IHK.

Unsere Mitarbeiter sprechen deutsch, englisch.

Wir Sichern auch Ihre Baustellen im 24/7 Stunden Rhythmus oder im 12/7 Stunden Rhythmus gegen Gefahren jeglicher Art ab.

Außerdem haben wir die Citystreife für die Verschlusskontrolle und die Alarm Kontrolle installiert.

NEU und im Aufbau: Auf Wunsch überwachen wir Ihre Baustelle/Objekt auch mit BSC – Video Turm Kamera

Jedoch hat jede Baustelle gewisse Eigenheiten, die man dann vor Ort besprechen muss, um auch hier das bestmögliche Ergebnis für die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten.

Wir freuen uns auch für Sie als Sicherheitsfirma tätig zu werden und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.

Sie wünschen eine gezielte, individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns bitte! 

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Das Team von BSC – Security

Prävention

Maßnahmen ergreifen, welche die Minimierung der Gefährdung der Baustelle sichern.

Früherkennung

Das Vorausschauende erkennen einer möglichen Gefährdung, betrifft die Sicherheit der Baustelle (des Objektes).

Deeskalation

Der sichere Umgang mit dem Störer, evtl. feststellen der Personalien, benachrichtigen der Polizei und weitere Maßnahmen: zB. ein Hausverbot nach § 123 StGB aussprechen.